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   VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621   

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VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621 (https://dejure.org/2020,49421)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 06.08.2020 - B 9 S 20.621 (https://dejure.org/2020,49421)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 06. August 2020 - B 9 S 20.621 (https://dejure.org/2020,49421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80; UmwRG § 1; UmwRG § 2; UmwRG § 3; BImSchG § 16 Abs. 1; BImSchG § 19 Abs. 2
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Freistellungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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  • VG Regensburg, 21.11.2018 - RN 7 S 18.1756

    Eilrechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Freistellungserklärung

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621
    Das bauaufsichtliche Verfahren und die Prüfung des Änderungsverfahrens seien völlig unterschiedliche Verfahren (vgl. auch VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 - RN 7 S 18.1756).

    Da die Genehmigungsfähigkeit gerade nicht Prüfungsgegenstand ist, kann auch keine Zulassung erfolgen (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 - RN 7 S 18.1756 - juris Rn. 55).

    § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. Satz 2 UmwRG wird daher dahingehend ausgelegt, dass auch der Fall einer auf rechtswidriger Weise erteilten Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit einer unterlassenen Genehmigungsentscheidung nach § 16 BImSchG hiervon erfasst wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 a.a.O. Rn. 61; VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 a.a.O. Rn. 56 f.).

    Dabei ist trotzdem zu beachten, dass die Novellierung des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG nicht durch einen zu eng gefassten Satzungsbezug konterkariert werden darf (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 a.a.O. Rn. 62 m.w.N.).

    Daneben geht mit der Beschränkung auf satzungsgemäße Belange auch eine gewisse räumliche Komponente einher, bei offensichtlich regional ausgerichteten Vereinigungen können die Rechtsverletzungen durch Behörden anderer Bundesländer nicht gerügt werden (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 - RN 7 S 18.1756 - juris Rn. 62).

    Darüber hinaus hätten in einem Änderungsgenehmigungsverfahren auch die Belange des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG geprüft werden müssen, sodass hierbei ebenfalls eine Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften wie beispielsweise des Naturschutzes in Betracht kommt (vgl. hierzu auch VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 a.a.O. Rn. 64).

    Geht es - wie vorliegend - um ein mehrpoliges Rechtsverhältnis, muss sich die Behörde auch mit den gegenläufigen, von der sofortigen Vollziehbarkeit betroffenen Interessen auseinandersetzen (VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 a.a.O. Rn. 67 m.w.N.).

    Es kann jedoch nicht ohne weiteres von der Änderung des Windenergieanlagentyps oder der Änderung des Standorts einer Windenergieanlage auf das Vorliegen einer wesentlichen Änderung geschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2016 - 22 CS 16.1052 u.a. - juris Rn. 39, 41; B.v. 3.4.2019 - 22 CS 19.346 u.a. - juris Rn. 26; VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 - RN 7 S 18.1756 - juris Rn. 79).

  • VGH Bayern, 11.08.2016 - 22 CS 16.1052

    Keine wesentliche Änderung einer Windkraftanlage durch Änderung des Anlagentyps

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621
    Es kann jedoch nicht ohne weiteres von der Änderung des Windenergieanlagentyps oder der Änderung des Standorts einer Windenergieanlage auf das Vorliegen einer wesentlichen Änderung geschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2016 - 22 CS 16.1052 u.a. - juris Rn. 39, 41; B.v. 3.4.2019 - 22 CS 19.346 u.a. - juris Rn. 26; VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 - RN 7 S 18.1756 - juris Rn. 79).

    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob aufgrund der geänderten technischen Daten eine wesentliche Änderung gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2016 - 22 CS 16.1052 u.a. - juris Rn. 41).

    Allerdings sind bei der Prüfung des Genehmigungserfordernisses einer Anlagenänderung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BImSchG auch weitere Erkenntnisse über die Auswirkungen eines bestimmten Anlagentyps zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2016 - 22 CS 16.1052 u.a. - juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572

    Einfluss der Aarhus-Konvention auf Verbandsklagen gegen die Errichtung und den

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621
    Nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 UVPG sind Anzeigeverfahren gerade keine Zulassungsentscheidungen, sodass dies auch auf die Freistellungserklärung aufgrund einer entsprechenden Anzeige des Herstellers zutrifft (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 - juris Rn. 61).

    § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. Satz 2 UmwRG wird daher dahingehend ausgelegt, dass auch der Fall einer auf rechtswidriger Weise erteilten Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit einer unterlassenen Genehmigungsentscheidung nach § 16 BImSchG hiervon erfasst wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 a.a.O. Rn. 61; VG Regensburg, B.v. 21.11.2018 a.a.O. Rn. 56 f.).

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 22 CS 19.345

    Maßstab für immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - 10 H-Regelung

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621
    Dass der Wechsel des Anlagentyps nicht per se eine wesentliche Änderung darstelle, sondern es auf die Berührung der Schutzgüter in § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ankomme, bestätige auch der BayVGH in seinem Beschluss vom 3. April 2019 (Az.: 22 CS 19.345 u. a.).

    Mit Schriftsatz vom 30. Juli 2020 erklärte die Beigeladene, dass die Standortänderung entsprechend der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 3.4.2019, Az.: 22 CS 19.345 u.a.) durchaus vom Umfang des Anzeigeprüfverfahrens nach § 15 Abs. 1 BImSchG und von einer Erteilung einer Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 BImSchG erfasst sein könnte.

  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621
    Rechtlicher Bezugspunkt der Missbräuchlichkeit und Unredlichkeit sei nicht der Inhalt, sondern der Zeitpunkt des Rechtsmittels (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2019 - 9 A 2/18, 9 A 25/05).

    Die Präklusionsvorschrift des § 5 UmwRG greift nur, wenn dem Betroffenen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung in subjektiver Hinsicht ein Vorwurf gemacht werden kann und der späte Zeitpunkt des Vorbringens auf einer bewussten Entscheidung beruht (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2019 - 9 A 2/18 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 17.11.2005 - 22 AS 05.2945

    Keine Auswirkungen einer Änderungsanzeige auf den ursprünglichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621
    Eine Änderungsanzeige lässt den ursprünglich erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Nebenbestimmungen unberührt und verändert weder seinen Regelungsgehalt noch seinen Gestattungsumfang (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2005 - 22 AS 05.2945 - juris).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621
    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 8.3.2011 - C-240/09 - juris LS 3; U.v. 20.12.2017 - C-664/15 - juris Rn. 54) die mitgliedstaatlichen Gerichte das Verfahrensrecht in Bezug auf die Voraussetzungen, die für die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Überprüfungsverfahrens vorliegen müssen, so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (AK) als auch mit dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes für die durch das Unionsrecht verliehenen Rechte auszulegen haben, um es einer Umweltschutzvereinigung zu ermöglichen, eine Entscheidung, die am Ende eines Verwaltungsverfahrens ergangen ist, welches möglicherweise im Widerspruch zum Umweltrecht der Union steht, vor einem Gericht anzufechten.
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 12 MS 16/07

    Rechtsgrundlagen und weitere Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621
    Zwar ist die Freistellungserklärung als Verwaltungsakt zu qualifizieren, da sie eine verbindliche Entscheidung über die fehlende Genehmigungsbedürftigkeit enthält (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.5.2008 - 12 MS 16/07 - juris Rn. 83; Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: 92. EL Februar 2020, § 15 BImSchG Rn. 73; Jarass in Jarass, BImSchG, 12. Auflage 2017, § 15 Rn. 38), was gerade dem Erfordernis einer Regelungswirkung im Sinne des Art. 35 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) genügt.
  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621
    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 8.3.2011 - C-240/09 - juris LS 3; U.v. 20.12.2017 - C-664/15 - juris Rn. 54) die mitgliedstaatlichen Gerichte das Verfahrensrecht in Bezug auf die Voraussetzungen, die für die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Überprüfungsverfahrens vorliegen müssen, so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (AK) als auch mit dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes für die durch das Unionsrecht verliehenen Rechte auszulegen haben, um es einer Umweltschutzvereinigung zu ermöglichen, eine Entscheidung, die am Ende eines Verwaltungsverfahrens ergangen ist, welches möglicherweise im Widerspruch zum Umweltrecht der Union steht, vor einem Gericht anzufechten.
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO verlangt ein besonderes öffentliches Interesse, das über jenes Interesse hinaus geht, welches den Erlass des Verwaltungsakts selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, B.v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

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